Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren

Kombinierte Nomenklatur 2022 - Kapitel 67

67010000
Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausg. Waren der Pos. 0505, bearbeitete Federspulen und -kiele, Schuhe und Kopfbedeckungen, Bettausstattungen und dergl. der Pos. 9404, Spielzeug, Spiele und Sportgeräte sowie Sammlungsstücke)
6702 Blumen, künstlich, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte, einschl. Teile davon sowie Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten, durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnl. Verfahren hergestellt
67030000
Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet sowie Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnl. Waren zugerichtet (ausg. natürliche Zöpfe aus Menschenhaar, roh, auch gewaschen und entfettet, jedoch sonst unbearbeitet)
6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergl., aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen sowie Waren aus Menschenhaaren, a.n.g.