Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter

Kombinierte Nomenklatur 2018 - Kapitel 23

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2301 Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder von anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben [Grammeln]
2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten
2303 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnl. Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets
23040000
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
23050000
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets (ausg. von Sojaöl und Erdnussöl)
230700 Weintrub [Weingeläger]; Weinstein, roh
230800 Eicheln, Rosskastanien, Trester und andere pflanzliche Stoffe, pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, a.n.g.
2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art