Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus

Kombinierte Nomenklatur 2016 - Kapitel 43

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4301 Pelzfelle, roh "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile" (ausg. rohe Häute und Felle der Pos. 4101, 4102 oder 4103)
4302 Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und anderer Teile, Abfälle und Überreste", auch zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren aus Pelzfellen)
4303 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen (ausg. Handschuhe, die aus Leder und Pelzfellen bestehen, Schuhe und Kopfbedeckungen, und Teile davon sowie Waren des Kapitels 95 [z.B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte])
43040000
Pelzwerk, künstlich (ausg. Handschuhe, die aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen, Schuhe und Kopfbedeckungen, und Teile davon sowie Waren des Kapitels 95 [z.B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte])