Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)

Warennummern 2009 - Unterposition 480419

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48041911
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von < 150 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
48041915
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von >= 150 g/m², jedoch < 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
48041919
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von >= 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
48041931
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und einem Gewicht von < 150 g/m² (ausg. ungebleicht oder aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)
48041938
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und einem Gewicht von >= 150 g/m² (ausg. ungebleicht oder aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)
48041990
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)