Korianderfrüchte nicht gemahlen

Warennummer / Zolltarifnummer

0909 Anisfrüchte, Sternanisfrüchte, Fenchelfrüchte, Korianderfrüchte, Kreuzkümmelfrüchte und Kümmelfrüchte sowie Wacholderbeeren
09092100
Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2022.

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden